Die Corona-Verordnungen haben wieder zugeschlagen: Ab sofort sind beim Spielabend von Schachmatt im Bürgerhaus Botnang nur noch zehn Teilnehmer erlaubt. Dies ergibt sich aus §3 der Corona-Verordnung Sport, die an dieser Stelle auf die in §9 der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes festgelegten maximalen Teilnehmerzahl für Ansammlungen verweist. Die in der Sportverordnung skizzierten Ausnahmen greifen für den Spielabend nicht.
Im Klartext bedeutet dies, dass eventuell nicht jeder Besucher des Spielabends wird teilnehmen können – sollten bereits zehn Teilnehmer im Raum sein, müssen alle weiteren abgewiesen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit einem Schachbrett ins Cafe Intus zu gehen und sich dort als Kneipengast anzumelden.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Corona-Verordnung Sport der Kultus- und Sozialministerien