Aktuell findet der Spielabend von Schachmatt Botnang online bei Lichess statt – ein gut angenommenes Format mit seinem eigenen Reiz. Das echte freitägliche Miteinander im Bürgerhaus fehlt aber dennoch. Mit den fortschreitenden Lockerungen besteht zunehmend Hoffnung, dass dies vielleicht wieder möglich wird.
Sollte dies absehbar werden, stellt sich die Frage, welche Regeln überhaupt gelten: Die Sportstättenverordnung, die Gaststättenverordnung, alle beide oder nur die allgemeinen Versammlungsauflagen von Stadt und Land? Diese Frage befindet sich derzeit in Klärung.
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Was gerade geschieht:
Ich habe heute ans Bürgerhausbüro gemailt und nachgefragt, ob unsere Räumlichkeiten formal nur zum Bürgerhaus oder auch zum Cafe Intus gehören. Das dürfte entscheidend dafür sein, ob die Gaststättenverordnung gilt oder nicht. Die hat den Nachteil, dass es für reine Schankwirtschaften wie das Intus noch keine Öffnungsperspektive gibt. Sie hätte aber den Vorteil, dass sie es zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt, ohne Mundschutz an einem Tisch zu sitzen. Wie das dann mit Umgruppierungen laufen kann wäre die nächste Frage…
Außerdem habe ich beim WLSB angerufen und nach der Gültigkeit der Sportstättenverordnung gefragt. Liest man sie, ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber hier an Bewegungssportarten denkt und nicht an Schach. Laut ihr soll der Vereinssport auch in Räumen ab 2. Juni unter Auflagen wieder möglich werden. Vermulich aber mit Mindestabtand 1,50, was ja am Brett nicht umsetzbar ist. Und vermutlich mit Mundschutz, was ja keiner will. Der WLSB wird das intern besprechen und sich wieder melden.
Zu gegebener Zeit werden wir wohl auch beim Gesundheitsamt nachfragen müssen. Und eins ist sowieso klar: Ohne grünes Licht vom Bürgerhausverein geht sowieso gar nichts…
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Erste Klarheit: Die Gaststättenverordnung ist für uns irrelevant: alle Räume, in denen wir spielen, gehören nicht zum Cafe Intus. Wir sind Mieter bei der Stadt Stuttgart und müssen uns daher nach den Bestimmungen richten, die die Stadt für das Bürgerhaus veranschlagt. Was bedeutet, dass Stand heute nichts geht und auch noch nichts für die Zukunft angekündigt ist.
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Nächste Klarheit: Der WLSB vertritt die Meinung, dass die Sportstättenverordnung gilt. Wenn wir einen Raum im Bürgerhaus alleine nutzen, sei dieser für die Dauer des Spielabends als Sportstätte zu sehen. Ab dem 2. Juni wird diese Fassung gelten:
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten
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Die neue Corona-Verordnung, die am 2. Juni in Kraft tritt und auch eine Öffnung des Bürgerhauses möglich machen würde, ist jetzt online:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-2-juni-2020/
Dennoch weiß der Bürgerhausverein noch nichts Näheres. Hier ein Auszug aus der heutigen Rundmail an die Mieter:
„Nach Rücksprache mit dem Haupt- und Personamt der Stadt Stuttgart liegen zurzeit noch keine Infos vor, was die grundsätzliche Öffnung der Bürgerhäuser betrifft. Derzeit läuft eine Anfrage beim AföO. Wir sind mit der Stadt Stuttgart ständig in Kontakt und werden Sie schnellst möglich informieren, sobald wir weitere Infos über die Aufnahme des Betriebs erhalten haben.“
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Mit Blick auf die zum 2. Juni in Kraft tretenden Lockerungen stellen sich die Möglichkeiten für unseren Spielabend für mich so dar:
Wir müssen abwarten, was der mit der Stadt in Kontakt stehende Bürgerhausverein macht – wir können erst tätig werden, wenn an dieser Front etwas geschieht. Für die Wiederöffnung des Bürgerhauses – und dazu zählen auch unsere Räumlichkeiten – muss der Bürgerhausverein die Auflagen der allgemeinen Coronaverordnung umsetzen. Die müssen dann auch wir in unseren Räumen beachten. Für uns gilt aber zusätzlich die Sportstättenverordnung, die viele Pflichten und einen grundsätzlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Beteiligten vorsieht. Da wir diesen Mindestabstand an den Brettern niemals gewährleisten können, gibt es hier keine zeitnahe Perspektive. Im Raum steht, dass das generelle Kontaktverbot auf Ende Juni aufgehoben oder verändet werden soll. Je nachdem wie es dann aussieht, wäre vielleicht ein Spielabend am 3. Juli (7. Runde Blitzturnier) möglich. Für frühere Zeitpunkte sehe ich keine realistische Chance.
Sollte das Cafe Intus vorher öffnen – auch das ist in Klärung – steht es natürlich jedem Vereinsmitglied offen, da hinzugehen. In diesem Fall müsste die Gaststättenverordnung gelten, die vorsieht, dass zwei Personen aus verschiedenen Haushalten ohne Mundschtz an einem Tisch sitzen dürfen (mit mindestens 1,5 Metern Abstand zum nächsten Tisch und allen weiteren Auflagen). Es dürfte nichts dagegen sprechen, dass zwischen den Personen ein Schachbrett steht. Vermutlich können aber keine Partnerwechsel stattfinden, da ja sonst die ganze Regelung sinnlos wäre. Und jeden Wechsel als neuen Gaststättenbesuch zu definieren wäre wohl eine klare Umgehungsstrategie. Wie dem auch sei, eins muss klar sein: Wenn sich von uns jemand im Intus zum Schachspielen trifft, so ist das kein Vereinsabend, sondern ein privater Gaststättenbesuch.
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Wahrscheinliches Szenario für die nahe Zukunft: Im Cafe Intus sitzen an jedem Tisch zwei Personen eng beieinander und trinken ohne Mundschutz Bier, während im Nebenzimmer zwei Personen mit Mundschutz nicht Schach spielen dürfen, weil sie sich dabei zu nahe kommen würden…
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Interessant: Vaihingen/Rohr führt ab 18. Juni wieder echte Spielabende im eigenen Vereinsheim durch. Dabie orientieren sie sich offenbar an der Gaststättenverordnung und nicht an der Sportstättenverordnung. Was laut meiner vom WLSB erhaltenen Auskunft eigentlich nicht geht. Na ja…
https://sg-vaihingenrohr.de/2020/05/29/vereinsheim-wieder-geoeffnet/